Bekanntmachung
Der am 15.10.2023 eingereichte Förderantrag wurde am 22.11.2023 nicht bewilligt. Somit wurde für den ersten Förderaufruf in der Gigabit-RL 2.0 kein vorläufiger Zuwendungsbescheid (vZWB) erteilt. Hintergrund ist die dreifache Überzeichnung des Fördervolumens im Bund.
Im Jahr 2024 wird mit einem Förderaufruf gerechnet. Für diesen wird der Förderantrag überführt werden.