Gigabit-RL 2.0 – Markt Schopfloch

Der Markt Schopfloch führt einen geförderten Ausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durch. Dieses wird im Wirtschaftlichkeitslücken-Modell durchgeführt und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie durch das Bundesförderprogramm gefördert.

Bei der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 handelt es sich um ein Förderprogramm zum Anschluss aller unterversorgten Adressen mit Glasfaser.

Dabei hat der eigenwirtschaftliche Ausbau Vorrang vor einem geförderten Ausbau.

Bei dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell baut und betreibt der Netzanbieter das Glasfasernetz und ist gleichzeitig Eigentümer wohingegen beim Betreibermodell das Netz der Kommune gehört und an einen Netzbetreiber verpachtet.

Das Förderprojekt wird im Rahmen Lückenschluss-Programm durchgeführt.

Das Lückenschluss-Programm ist ein ergänzendes Pilotprogramm der Gigabit-Richtlinie 2.0, das gezielt kleine Restgebiete mit Glasfaser erschließen soll, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zu klein oder unwirtschaftlich sind. Durch vereinfachte und beschleunigte Verfahren können Gebietskörperschaften mit Projekten von maximal einer Million Euro die verbliebenen unterversorgten Adressen schnell gigabitfähig anbinden.

Die Bundesförderung wird durch eine Kofinanzierung des Freistaates Bayern (gemäß KofGibitR 2.0) ergänzt. Für Gemeinden im Verdichtungsraum gilt ein Zielfördersatz von 80 %. Für Gemeinden im ländlichen Raum oder im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) erhöht sich der Fördersatz auf 90 % der förderfähigen Kosten.

[ANKLICKEN & AUFKLAPPEN] Genereller Ablauf von Förderverfahren in der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
  1. Beratung
  2. Branchendialog (nachholbar)
  3. Markterkundungsverfahren
  4. Antrag auf vZWB (vorläufiger Zuwendungsbescheid)
  5. Erlass vZWB
  6. Bekanntmachung und Ausschreibung
    1. Netzbetrieb
    2. (*Bei Betreibermodell) Bauleistung
  7. Auswahlverfahren (*im Betreibermodell sind es zwei Auswahlverfahren)
  8. Antrag auf eZWB (endgültiger Zuwendungsbescheid) und Kofinanzierung Bayerns
  9. Erlass eZWB
  10. Vertragsschluss über Ausbau von gefördertem Gebiet von Netzbetreiber (*und Bauleister)
  11. Bau der Infrastruktur
  12. (Sukzessive) Inbetriebnahme des Netzes

(*=Betreibermodell)

Grafiken aus dem Leitfaden zur Umsetzung der Richtline, BMDV 2023.

Projektmeilensteine

  •  Projektstart (Markterkundung: 14.06.2024 – 09.08.2024)
  • Ausschreibung – 26 Adressen
  • Vertragsunterzeichnung
  • Spatenstich
  • Ggf. Baufortschritte
  • Fertigstellung Tiefbau
  • Inbetriebnahme des Netzes (auch Teilinbetriebnahme)

Ziele der Kommune

  • Glasfaserversorgung für öffentliche Einrichtungen und Objekte mit besonderem Versorgungsbedarf (z.B.: Rathaus, Feuerwehr, Schulen, etc.)
  • Gigabitfähige Versorgung für alle Privathaushalte
  • Erschließung restlicher Versorgungslücken in der Gebietskörperschaft

Liste der Meilensteine

Kombinierte Markterkundung – Schopfloch

Bekanntmachung Der Markt Schopfloch führte im Zeitraum vom 24.05.2023 bis zum 19.07.2023 14:00 Uhr ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß dem „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“ durch. Dokumente zur Markterkundung: Link zum Gigabit-Förderverfahren des Bundes: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do