Gigabit-RL 2.0 – Gemeinde Roden

Die Gemeinde Roden führt einen geförderten Ausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durch. Dieses wird im Wirtschaftlichkeitslücken-Modell durchgeführt und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie durch das Bundesförderprogramm gefördert.

Bei der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 handelt es sich um ein Förderprogramm zum Anschluss aller unterversorgten Adressen mit Glasfaser.

Dabei hat der eigenwirtschaftliche Ausbau Vorrang vor einem geförderten Ausbau.

Bei dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell baut und betreibt der Netzanbieter das Glasfasernetz und ist gleichzeitig Eigentümer wohingegen beim Betreibermodell das Netz der Kommune gehört und an einen Netzbetreiber verpachtet.

[ANKLICKEN & AUFKLAPPEN] Genereller Ablauf von Förderverfahren in der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
  1. Beratung
  2. Branchendialog (nachholbar)
  3. Markterkundungsverfahren
  4. Antrag auf vZWB (vorläufiger Zuwendungsbescheid)
  5. Erlass vZWB
  6. Bekanntmachung und Ausschreibung
    1. Netzbetrieb
    2. (*Bei Betreibermodell) Bauleistung
  7. Auswahlverfahren (*im Betreibermodell sind es zwei Auswahlverfahren)
  8. Antrag auf eZWB (endgültiger Zuwendungsbescheid) und Kofinanzierung Bayerns
  9. Erlass eZWB
  10. Vertragsschluss über Ausbau von gefördertem Gebiet von Netzbetreiber (*und Bauleister)
  11. Bau der Infrastruktur
  12. (Sukzessive) Inbetriebnahme des Netzes

(*=Betreibermodell)

Grafiken aus dem Leitfaden zur Umsetzung der Richtline, BMDV 2023.

Projektmeilensteine

  •  Projektstart (Markterkundung)
  • Ausschreibung
  • Vertragsunterzeichnung
  • Spatenstich
  • Ggf. Baufortschritte
  • Fertigstellung Tiefbau
  • Inbetriebnahme des Netzes (auch Teilinbetriebnahme)

Ziele der Kommune

  • Glasfaserversorgung für öffentliche Einrichtungen und Objekte mit besonderem Versorgungsbedarf (z.B.: Rathaus, Feuerwehr, Schulen, etc.)
  • Gigabitfähige Versorgung für alle Privathaushalte
  • Erschließung restlicher Versorgungslücken in der Gebietskörperschaft

Liste der Meilensteine

Kombinierte Markterkundung – Roden

Bekanntmachung Die Gemeinde Roden führte im Zeitraum vom 22.05.2023 bis zum 17.07.2023 14:00 Uhr ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß dem „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“ durch. Dokumente zur Markterkundung: Link zum Gigabit-Förderverfahren des Bundes: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do