Der Markt Helmstadt führt einen geförderten Ausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durch. Dieses wird im Wirtschaftlichkeitslücken-Modell durchgeführt und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie durch das Bundesförderprogramm gefördert.
Bei der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 handelt es sich um ein Förderprogramm zum Anschluss aller unterversorgten Adressen mit Glasfaser.
Dabei hat der eigenwirtschaftliche Ausbau Vorrang vor einem geförderten Ausbau.
Bei dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell baut und betreibt der Netzanbieter das Glasfasernetz und ist gleichzeitig Eigentümer wohingegen beim Betreibermodell das Netz der Kommune gehört und an einen Netzbetreiber verpachtet.
[ANKLICKEN & AUFKLAPPEN] Genereller Ablauf von Förderverfahren in der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
- Beratung
- Branchendialog (nachholbar)
- Markterkundungsverfahren
- Antrag auf vZWB (vorläufiger Zuwendungsbescheid)
- Erlass vZWB
- Bekanntmachung und Ausschreibung
- Netzbetrieb
- (*Bei Betreibermodell) Bauleistung
- Auswahlverfahren (*im Betreibermodell sind es zwei Auswahlverfahren)
- Antrag auf eZWB (endgültiger Zuwendungsbescheid) und Kofinanzierung Bayerns
- Erlass eZWB
- Vertragsschluss über Ausbau von gefördertem Gebiet von Netzbetreiber (*und Bauleister)
- Bau der Infrastruktur
- (Sukzessive) Inbetriebnahme des Netzes
(*=Betreibermodell)
Projektmeilensteine
- ✓ Projektstart (Markterkundung)
- Ausschreibung
- Vertragsunterzeichnung
- Spatenstich
- Ggf. Baufortschritte
- Fertigstellung Tiefbau
- Inbetriebnahme des Netzes (auch Teilinbetriebnahme)
Ziele der Kommune
- Glasfaserversorgung für öffentliche Einrichtungen und Objekte mit besonderem Versorgungsbedarf (z.B.: Rathaus, Feuerwehr, Schulen, etc.)
- Gigabitfähige Versorgung für alle Privathaushalte
- Erschließung restlicher Versorgungslücken in der Gebietskörperschaft
Liste der Meilensteine
Ergebnis Förderaufruf Gigabit-RL 2.0 2023: Erteilung des vorläufigen Zuwendungsbescheid
Bekanntmachung Der Förderantrag wurde am 22.11.2023 positiv beschieden und damit ein vorläufiger Zuwendungsbescheid (vZWB) erteilt. Mit dieser Zusicherung wird nun das Auswahlverfahren vorbereitet und durchgeführt auf dem Weg zum geförderten…
Karte: Ergebnis der Markterkundung – Helmstadt
Bekanntmachung Der Markt Helmstadt führte im Zeitraum vom 24.05.2023 bis zum 19.07.2023 13:00 Uhr ein kombiniertes Markterkundungsverfahren durch. Die Karte zeigt die zurückgemeldete derzeitige Versorgung.
Kombinierte Markterkundung – Helmstadt
Bekanntmachung Der Markt Helmstadt führt im Zeitraum vom 24.05.2023 bis zum 19.07.2023 13:00 Uhr ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß dem „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“ durch. Dokumente zur Markterkundung: Link zum Gigabit-Förderverfahren des Bundes: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do