Ergebnis:
Der Markt Emskirchen hat im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen durchgeführt.
Die Auswahlentscheidung kann im Folgenden eingesehen werden:
Bekanntmachung
Fristverlängerung: Eine Fristverlängerung wurde bis 27.04.2022, 10:00 Uhr genehmigt.
Hinweis: Die Wertungskriterien im laufenden Auswahlverfahren des Markt Emskirchen haben sich geändert. Alle geltenden Bestimmungen finden Sie im Dokument zur Bekanntmachung oder dem Dokument zum Wertungsvorgehen. Die Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung der Zuwendung wurde auf 5% reduziert.
Der Markt Emskirchen führt ein Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Das Auswahlverfahren findet in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) statt. Das europaweite Verfahren wird dementsprechend auf einer elektronischen Vergabeplattform durchgeführt. Die Veröffentlichung finden Sie in Kürze unter folgendem Link:
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E24C9AF0-2879-4BE4-9783-46765D0FBC40
Das Auswahlverfahren läuft bis 30.03.2022, 10:00 Uhr.