Der Markt Heroldsberg hat sich gegen eine Weiterverfolgung des Förderverfahrens in der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 entschieden. Grund hierfür waren zum einen Zusicherungen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch Telekommunikationsunternehmen. Zum anderen wird ein Ortsteil im bayerischen Verfahren gefördert. Somit bleiben keine föderfähigen Objekte für die Gigabit-RL 2.0 übrig.
Explizit wird der Förderantrag vom Förderaufruf 2023 nicht in das Jahr 2024 überführt. Der Ausbau wird teils eigenwirtschaftlich, teils gefördert im bayerischen Verfahren weiterverfolgt.